Unfall - was tun?


KFZ-Sachverständigenbüro

Das Sachverständigenbüro Komow wünscht Ihnen eine gute und vor allem unfallfreie Fahrt. Sollten Sie dennoch einmal in einen Unfall verwickelt werden, dann sind diese Ratschläge und Empfehlungen hilfreich:

  • Halten Sie an.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Blinkleuchte ab.
  • Bei Bedarf leisten Sie Erste Hilfe.
  • Machen Sie eine Notfallmeldung über den Notruf der Polizei.
  • Bei schweren Unfällen mit Personenschaden kommt die Polizei an die Unfallstelle, veranlasst alle notwendigen Massnahmen und führt eine Unfallaufnahme durch.
Ein Autounfall ist passiert
Entsteht bei einem Unfall "nur" Sachschaden, dann müssen Sie damit rechnen, dass die Polizei nicht an den Unfallort kommt oder dort nur den Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten aufnimmt. Aber keine Unfallaufnahme! Es liegt dann an Ihnen für eine beweiskräftige Unfallaufnahme zu sorgen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Sie führen die Unfallaufnahme selbst durch. Sie markieren und sichern Spuren der beteiligten Fahrzeuge und tragen diese in eine selbst gefertigte Unfallskizze ein. Sie fotografieren die Spuren und die beteiligten Fahrzeuge. Befragen mögliche Zeugen und notieren ihre Personalien.
  • Sie beauftragen einen Sachverständigen mit der Unfallaufnahme. Er hat eine entsprechende Ausbildung und verfügt über die notwendige Ausrüstung zur Beweisaufnahme.

Das sind Ihre Rechte.

Schalten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. Er sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden und übernimmt den notwendigen Schriftverkehr. Sie, als Geschädigter haben immer das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten sind grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen.

Als Geschädigter haben Sie immer Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Der Sachverständige stellt den Schadenumfang und die anfallenden Reparaturkosten fest und macht Aussagen zu Wertminderung und Reparaturdauer. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Versicherung des Schädigers. Ausnahme sind Bagatellschäden. Ergeben die Berechnungen des Sachverständigen, dass kein Totalschaden vorliegt, dann können Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Verkaufen Sie das defekte Fahrzeug, dann können Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung des Schädigers abrechnen.

Bei Totalschaden ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Zeitaufwand zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Haben Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden, sollte es vor Kauf von einem Sachverständigen untersucht werden. Das kostet normalerweise nicht viel mehr als eine Tankfüllung und kann Sie vor unerwarteten Folgekosten bewahren.

Gutachter bei der Arbeit