Das Sachverständigenbüro Komow wünscht Ihnen eine gute und vor allem unfallfreie Fahrt. Sollten Sie dennoch einmal in einen Unfall verwickelt werden, dann sind diese Ratschläge und Empfehlungen hilfreich:
Schalten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. Er sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden und übernimmt den notwendigen Schriftverkehr. Sie, als Geschädigter haben immer das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten sind grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
Als Geschädigter haben Sie immer Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Der Sachverständige stellt den Schadenumfang und die anfallenden Reparaturkosten fest und macht Aussagen zu Wertminderung und Reparaturdauer. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Versicherung des Schädigers. Ausnahme sind Bagatellschäden. Ergeben die Berechnungen des Sachverständigen, dass kein Totalschaden vorliegt, dann können Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Verkaufen Sie das defekte Fahrzeug, dann können Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung des Schädigers abrechnen.
Bei Totalschaden ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Zeitaufwand zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Haben Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden, sollte es vor Kauf von einem Sachverständigen untersucht werden. Das kostet normalerweise nicht viel mehr als eine Tankfüllung und kann Sie vor unerwarteten Folgekosten bewahren.