Leistungen


Qualifizierung
Schadengutachten
Gutachten-ABC

Herr Juri Komow hat sich in mehreren Lehrgängen und Seminaren zu einem kompetenten KFZ-Sachverständigen ausgebildet. Dadurch ist er in der Lage, Ihnen qualifizerte und anerkannte Schadengutachten zu erstellen.

Komow Zertifikat von BSG

Unfälle, ob verschuldet oder nicht sorgen für Stress und Unannehmlichkeiten. Selten sind Sie als Betroffener ausreichend informiert, um in dieser Situation selbstsicher das Richtige zu tun.

Wir erstellen Ihnen ein qualifiziertes und unabhängiges Gutachten, damit Sie Ihre Entscheidungen treffen können. In mehreren Lehrgängen habe ich mich zu einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen ausgebildet. Hier sehen Sie meine Zertifikate

In unseren Gutachten werden alle Positionen, wie z.B. Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Ausfalltage, Reparaturkostenvergleich, Reparaturweg und Kosten, Mietwagenklasse, Nutzungsausfall und Wiederbeschafungszeit einzeln ausgewiesen.

Gutachten klären Sachverhalte, sind der Grundstein für die Schadenregulierung und dienen der Beweissicherung. Sie sind die Basis zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Warum benötige ich ein Gutachten und wann genügt ein Kostenvoranschlag?

Ein Unfallgutachten ist immer dann erforderlich, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze (ca. 750 €) überschritten wird. In einem Haftpflichtfall haben Sie beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf ein Gutachten durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Nur in einem Gutachten werden unabhängig und neutral Beweise gesichert. Darüber hinaus wird die Schadenhöhe, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall sowie eine etwaige merkantile Wertminderung ermittelt.

Was ist unter einem Bagatellschaden zu verstehen?

Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 750 € betragen. In der Regel ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstellung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann ein zerbrochenes Blinkerglas, eine verkratzte Stossstange, evtl. auch eine kleine Deformation sein. Der Bagatellschaden muss von aussen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da dies für Sie als Laie nicht immer möglich sind, bieten wir eine unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeugs an. Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen können, die auf den ersten Blick für Sie als Laie nicht erkennbar sind. Bei einer unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen die weitere, für Sie günstigste Vorgehensweise.

Wer bestimmt, welcher Gutachter den Schaden taxiert?

Bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, also im Haftpflichtfall, bestimmt allein der Geschädigte, welcher Sachverständige den Schaden begutachtet. Bei selbstverschuldeten Schäden (Kaskoschäden), für welche die eigene Versicherung aufkommen muss, darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) oder Schaden an Ihrem Fahrzeug muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen. Darüberhinaus kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss im Haftpflichtfall auch die gegnerische Versicherung übernehmen.

Was ist eine Abtrittserklärung?

Eine Abtrittserklärung dient zur Abtretung von vereinbarten Forderungen/Leistungen zwischen den unterzeichnenden Vertragspartnern. Vereinbaren Sie mit dem beauftragten Sachverständigen eine Abtretungserklärung über die entstehenden Gutachterkosten, dann rechnet die Versicherung direkt mit dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen ab. Somit brauchen bei den Kosten für den Sachverständigen nicht in Vorleistung gehen. Zusätzliche Kosten entfallen.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden und wann ein technischer Totalschaden vor?

Wenn die geschätzten Reparaurkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs übersteigen spricht man von einem Totalschaden. Ist eine Reparatur des Fahrzeugs technisch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dies wird angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Beim technischem Totalschaden lässt sich der PKW überhaupt nicht mehr reparieren. Im Totalschadenfall kann der Geschädigte im Wege der fiktiven Schadensabrechnung nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ersetzt bekommen. Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug trotzdem, dann kann ein höherer Anspruch geltend gemacht werden. Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für eine Reparatur nicht unverhältnismässig sein. Die Verhältnismässigkeit einer Reparatur oder die Reparaturwürdigkeit ist immer dann gerade noch gegeben, wenn die Repataturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und der Geschädigte das Fahrzeug weiterhin für mindestens sechs Monate nutzt.

Darf ich mein total beschädigtes Fahrzeug behalten?

Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug behalten, muss dann aber in Kauf nehmen, dass der veranschlagte Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Was versteht man unter abstrakte bzw. fiktive Schadensabrechnung? (Abrechnung auf Gutachtenbasis)

Unter abstrakter bzw. fiktiver Abrechnung versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags ohne dass Belege (Rechnungen) über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vorgelegt werden.

Wird die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten ohne Vorlage einer Rechnung ausgezahlt?

Nach derzeit geltendem Recht wird die Mehrwertsteuer bei der sogenannten abstrakten bzw. fiktiven Abrechnung ohne Vorlage einer Rechnung nicht ausbezahlt. Es gilt der Grundsatz, dass Mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurde. Die Reparatur muss nicht in vollem Umfang erfolgt sein.

Was versteht man unter Zeitwert/Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs?

Im Haftpflichtfall ist unter dem Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs der Einkaufspreis zu verstehen, der aufzuwenden ist, um ein vergleichbares Fahrzeug in Ihrer Region zu erwerben. Hierbei sind der Erhaltungszustand, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, etwaige Vor- und Altschäden usw. unmittelbar vor dem Schadensereignis zu berücksichtigen. Der Zeitwert/Wiederbeschaffungswert kann je nach Region bei vergleichbaren Fahrzeugen starken Schwankungen unterliegen. Angebot und Nachfrage regeln hier den Markt.

Was ist der Restwert eines KFZ?

Der Restwert eines KFZ ist der Verkaufspreis im beschädigten, unreparierten Zustand. Dieser Wert wird in der Regel durch Angebote von regionalen gewerblichen Restwerthändlern und Autoverwertern bestimmt. Er ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wirtschaftlichkeit eine Reparatur in Frage steht.

Wann ist mein KFZ nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher?

Ein Kraftfahrzeug gilt dann als nicht mehr fahrbereit, wenn es nicht mehr aus eigener Kraft und/oder auf eigenen Achsen bewegt werden kann. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug muss aber nicht zwangsläufig auch verkehrsunsicher sein. Im Umkehrschluss kann aber auch ein fahrbereites Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft werden. Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen können völlig harmlos aussehen. Lassen Sie deshalb auch nach einem harmlos aussehenden Bagatellschaden Ihr Fahrzeug von einem Fachmann eingehend prüfen.

Komow Zertifikat DESAG
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